HINWEISGEBERSYSTEM DER VISION11 GmbH 

Schutz, Fairness, Vertrauen für Hinweisgebende, Betroffene und Beteiligte – die Prinzipien der Vision11 GmbH und ihres Hinweisgebersystems:

Die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, interner Regeln, der Prinzipien unserer Verhaltensgrundsätze sowie des Code of Conduct haben bei der Vision11 GmbH oberste Priorität. Der Erfolg unseres Unternehmens basiert auf Integrität und Compliance. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, ist es wichtig, von möglichem Fehlverhalten unserer Beschäftigten oder unserer Zulieferer zu erfahren und dieses zu unterbinden. Deshalb betreibt die Vision11 GmbH ein unabhängiges, unparteiisches und vertrauliches Hinweisgebersystem.

Eine wichtige Säule unseres Hinweisgebersystems ist der Grundsatz des fairen Verfahrens. Es garantiert den größtmöglichen Schutz für Hinweisgebende, Betroffene und Beschäftigte, die an der Aufklärung des gemeldeten Fehlverhaltens mitwirken.

Dazu zählt auch, dass wir Möglichkeiten zur anonymen Verdachtsmeldung und Kommunikation anbieten. Wir versichern, keine Maßnahmen zu ergreifen, um anonyme Hinweisgebende zu identifizieren, sofern unser Hinweisgebersystem nicht missbraucht wird. Benachteiligungen von Hinweisgebenden und allen Personen, die zu Untersuchungen bei der Vision11 GmbH beitragen, werden nicht toleriert. Für Betroffene gilt die Unschuldsvermutung, bis ein eventueller Verstoß nachgewiesen ist. Die Untersuchungen werden mit höchster Vertraulichkeit durchgeführt. Die Informationen werden in einem schnellen, fairen und geschützten Verfahren verarbeitet. 

 

Wie bearbeiten wir Ihren Hinweis?

Die Meldestelle bei der Vision11 GmbH prüft alle Verdachtsmeldungen auf potenzielle Regelverstöße durch Beschäftigte der Vision11 GmbH gründlich und geht ihnen systematisch nach. Zunächst erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. Anschließend bewertet die Meldestelle Ihren Hinweis. Dies beinhaltet die Beschaffung von Informationen insbesondere von Hinweisgebenden. Nur wenn sich daraus ein Anfangsverdacht auf einen potenziellen schweren Regelverstoß ergibt, wird eine geeignete Untersuchungseinheit mit der Untersuchung des Falls beauftragt. Nach deren Abschluss bewertet die Meldestelle die Ergebnisse und spricht im Fall eines festgestellten Fehlverhaltens eine geeignete Sanktionierungsempfehlung aus. Informationen über den Bearbeitungsstatus Ihres Hinweises sowie über das Ergebnis einer möglichen Untersuchung werden Ihnen unverzüglich mitgeteilt. Die Bearbeitungszeit kann variieren und hängt unter anderem vom Gegenstand des Hinweises ab.

Potenzielle Verstöße gegen den Code of Conduct für Geschäftspartner, einschließlich schwerwiegender Risiken sowie Menschenrechts- und Umweltverletzungen durch direkte und indirekte Lieferanten, können ebenfalls an die Vision11 Meldestelle gemeldet werden. Das gilt ebenso für sonstige Verdachtsmeldungen, die sofortige Maßnahmen durch das Unternehmen erfordern. Die Meldestelle informiert die zuständigen Stellen, die den Sachverhalt entsprechend bearbeiten. Dazu gehören insbesondere erforderliche Maßnahmen zur Minimierung oder Beendigung von Verstößen und/oder Risiken.

 

Eine Verdachtsmeldung an unser Hinweisgebersystem abgeben

Das Hinweisgebersystem bietet die Möglichkeit, um potenzielles Fehlverhalten von Beschäftigten oder Verstöße gegen den Code of Conduct für Geschäftspartner in unserer Lieferkette zu melden, die eine schnelle Überprüfung und – falls notwendig – Reaktion unseres Unternehmens erfordern. Dies berührt jedoch nicht das gesetzlich verankerte Recht, sich an die zuständigen Behörden zu wenden.  

 

Eine Verdachtsmeldung abgeben – aber richtig!

Für eine Meldung nutzen Sie bitte den folgenden Link:

https://whistly.org/file_report/vision11gmbh?lang=de_de

 

Damit Ihre Verdachtsmeldung von der Meldestelle angemessen bearbeitet und untersucht werden kann, ist es wichtig, dass die Verdachtsmeldung so konkret wie möglich ist.

 Hilfreich ist, wenn Sie bei Ihrer Verdachtsmeldung die fünf W-Fragen berücksichtigen: 

  • Wer? – Um wen geht es? Wer ist betroffen? 
  • Was? – Was ist passiert? Schilderung des Sachverhalts. 
  • Wann? – Wann war der Vorfall? 
  • Wie? – Wie oft ist er passiert? 
  • Wo? – Wo hat sich der Vorfall ereignet? 


Hinweisgebende sollten darauf achten, dass die Beschreibungen auch von fachfremden Personen nachvollzogen werden können. Hierzu ist es hilfreich, wenn Sie für Rückfragen der Meldestelle der Vision11 GmbH zur Verfügung stehen.
 

Folgende von der Bundesregierung ernannte Behörde nimmt als externer Meldekanal ebenfalls Hinweise auf potenzielles Fehlverhalten entgegen: Bundesamt für Justiz (BfJ – Hinweisgeberstelle (bundesjustizamt.de)). 

HINWEISGEBERSYSTEM DER VISION11 GmbH  Schutz, Fairness, Vertrauen für Hinweisgebende, Betroffene und Beteiligte – die Prinzipien der Vision11 GmbH und ihres Hinweisgebersystems: Die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, interner Regeln, der Prinzipien unserer Verhaltensgrundsätze sowie des Code of Conduct haben bei der Vision11 GmbH oberste Priorität. Der Erfolg unseres Unternehmens...